Die Trinkwasserverordnung fordert unter §16 das Aufstellen von lokalen Maßnahmeplänen für den Fall einer Versorgungsunterbrechung. Diese Pläne bedürfen der Zustimmung des Gesundheitsamtes. Für Notstandsituationen sind Regelungen zur Entscheidungsfindung aufzustellen. Eine Störung fordert u. U. auch die Bereithaltung von mobilen Desinfektionssystemen.
Neben den Mietanlagen bieten wir Ihnen bei Bedarf auch den Kauf mit und ohne Einbau, sowie den Wartungsservice an.
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